Barrierefreiheit für Webseiten & Onlineshops gem. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz




Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt ab dem 28. Juni 2025 wichtige Änderungen für Webseiten, Onlineshops und digitale Dokumente wie PDFs mit sich. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu, ihre Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Damit sollen Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen haben wie alle anderen.

Dies bedeutet, dass beispielsweise Websites und Onlineshops so gestaltet werden müssen, dass sie auch von sehbehinderten oder gehörlosen Menschen genutzt werden können.

Barrierefreie Angebote zeigen, dass man sich für die Belange aller Kunden und Nutzer einsetzt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist somit ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft.

Um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, ist es ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen. Dies kann einen umfassenden Relaunch oder eine schrittweise Anpassung der Website bedeuten. Wir beraten Sie kostenlos zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

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WAS MUSS GETAN WERDEN?

Vorgaben des BFSG für Internetseiten & Onlineshops


Konkrete Maßnahmen für Internetseiten:

  • Ausreichende Kontraste und anpassbare Schriftgrößen
  • Vorlesefunktion
  • Anpassbare Schriftgrößen
  • Alternative Texte für Bilder und Grafiken
  • Untertitel für Videos
  • Strukturierte Inhalte mit korrekter Verwendung von Überschriften
  • Bedienbarkeit per Tastatur
  • Verständliche Sprache und klare Navigation


Erklärung zur Barrierefreiheit:

Websitebetreiber müssen eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Diese sollte Informationen über den Stand der Barrierefreiheit und eventuelle Einschränkungen enthalten.

 

PDFs und andere Dokumente:

  • Metadaten zu den PDF-Eigenschaften (u. a. Titel, PDF-U/A-Kompatibilität und Sprache)
  • korrekte Lesereihenfolge
  • Dokumente mit Tags ausgezeichnet sind
  • Tagbaum strukturiert ist
  • Tabellen von Hilfstechnologien gelesen werden können
  • Ziergrafiken als Artefakte gekennzeichnet sind
  • interaktive Elemente/Formular-Elemente mit Quickinfos versehen


Feedback-Mechanismus:

Es muss eine Möglichkeit geben, Barrieren zu melden und Verbesserungen vorzuschlagen. Die Barrierefreiheit sollte regelmäßig überprüft und verbessert werden.

 


Tools für Webseiten & Onlineshops:


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GELTUNGSBEREICH
DES BFSG

 

WEBSEITEN

Sobald auf der Webseite ein elektronischer Geschäftsverkehr, z.B. mit einem Kontaktformular stattfindet, unterliegt Sie dem BFSG.
 

ONLINESHOPS

Ein Onlineshop führt immer einen elektronischen Geschäftsverkehr durch und unterliegt dem BFSG.
 

PDF´s & FORMULARE

Auch auf Webseiten oder Onlineshops hinterlegte Formulare als PDF müssen die Anforderungen des BFSG erfüllen.
 

AUSNAHMEN

Ausgenommen sind Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro.

ANFORDERUNGEN AN
BARRIEREFREIHEIT

 

VIER PRINZIPIEN

Websites und Apps müssen "wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust" gestaltet sein.
 

WAHRNEHMBARKEIT

Die Inhalte müssen über mindestens zwei Sinne wahrnehmbar sein.
 

EN 301 549 & BITV 2.0

Barrierefreiheitsanforderungen an die Informationstechnik (Web, Software, Hardware, Apps und Dokumente) der öffentlichen Stellen.
 

WCAG 2.1

Internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten des World Wide Web Consortiums (W3C).

 


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